Mitglied werden können nur rechtsfähige Vereine, Stiftungen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nach Satzung eines oder mehrere der folgenden Ziele haben:
Der Eintritt in den Verband ist schriftlich zu beantragen. Die satzungsgemäßen Zwecke des Antragstellers und gegebenenfalls die Registernummer sind mitzuteilen.
Die Aufnahme in den Verband wird wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten der Vorstand die Aufnahme abgelehnt hat. Die Aufnahme kann nur abgelehnt werden, wenn die Satzung des Vereins nicht die Zwecke nennt, deren Unterstützung der LHV dient, oder der Verein nicht gemeinnützig ist.
Die Ablehnung ist schriftlich mitzuteilen. Sie gilt drei Tage nach Postabgang als zugegangen.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich eine Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt werden.
Ab dem Jahr 2018 55,- Euro im Jahr.
Antrag zur Aufnahme in den LHV, Formular, siehe Satzung.